Geschäftsnummer: | 23.3980 |
Eingereicht von: | Fiala Doris |
Einreichungsdatum: | 11.09.2023 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Bundesrat; Hausärzt*innen; Medikamente; Meinung; Teilt; Governance-Sicht; Patienten; Anreiz; Mehrkosten; Interpellantin; Tarif; Einkommen; Medikamentenabgabe |
Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es aus Governance-Sicht fragwürdig ist, dass Hausärzt*innen Medikamente an ihre Patienten direkt abgeben dürfen und dadurch indirekt ein "Anreiz" bestehen könnte, zu oft oder zu rasch rezeptpflichtige Medikamente direkt zu verschreiben, beziehungsweise bei Hausärzt*innen zu beziehen?
1. Wie hoch würde der Bundesrat die dadurch entstehenden Mehrkosten einschätzen?
2. Teilt der Bundesrat zudem die Meinung der Interpellantin, dass es weitaus umsichtiger wäre, Hausärzt*innen einen höheren Tarif zuzugestehen, anstatt ihr Einkommen dank direkter Medikamentenabgabe "zu verbessern"?
Hausärzt*innen werden immer wichtiger, wollen wir vermeiden, dass sich eine Vielzahl von Patientinnen und Patienten auf Notfallstationen und Spitäler begeben - auch für verhältnismässig "kleinere medizinische Probleme".
Besonders bei älteren und auf Pflege angewiesene Menschen besteht zu den Hausärzt*innen eine grosse Vertrauenbeziehung und sie wenden sich nicht nur in körperlichen Notfällen, sondern auch aus der Not der Einsamkeit an diese.
Hausärzt*innen in Kooperation mit der Spitex können grossartige Leistungen erbringen, Notfallstationen und Spitäler entlasten und dadurch Gesundheitskosten senken.
Der grosse Einsatz von Hausärzt*innen steht jedoch im krassen Widerspruch zur finanziellen Abgeltung. Umso wichtiger ist es deshalb, dass ihnen auch "finanziell Respekt" mit besseren Taxpunkten entgegengebracht wird. Das soll nicht darüber hinweg täuschen, dass gerade aus diesen Gründen Anreizsysteme aufgrund direkter Medikamentenabgabe in Arztpraxen zwar verständlich, aber aus Governance-Gründen "suboptimal" sind.